Die Rechte des Kindes

Auf der Grundlage der UN- Kinderrechtskonvention verstehen wir, das pädagogische Fachpersonal der Kindertagesstätte, uns als Anwälte des Kindes. Gemeinsam mit allen Beteiligten setzen wir uns für die Verbesserung der Lebenssituation des uns anvertrauten Kindes ein.

Wir sind nicht bereit, Unmenschlichkeit hinzunehmen und erheben deshalb, wo geboten, unsere Stimme gegen die Ursachen. Wir richten dabei ganz besonders unsere Aufmerksamkeit auf das Kind, welches soziale Ausgrenzung und gesellschaftliche Benachteiligung erfahren muss. Wir erkennen das Kind von Beginn als vollwertigen und kompetenten Menschen an.

Wir schaffen Rahmenbedingungen und Strukturen, in denen es selbstbestimmt und eigenverantwortlich handeln, entscheiden und mitgestalten kann, im Rahmen seiner Reife und seinem Entwicklungsstand.

Damit dies in unserer Einrichtung gelingen kann, achten wir darauf, dass:

  • alle Kinder und Erwachsenen respektvoll miteinander umgehen
  • das Kind in allen Bereichen in unserer Kindertagesstätte mitbestimmt, die es selbst betreffen
  • Versammlungen mit allen Kindern und dem pädagogischen Fachpersonal regelmäßig stattfinden um die jeweiligen Bedürfnisse, Anliegen und Wünsche zu besprechen
  • wir bei Entscheidungen über Konsens- und Mehrheitsverfahren abstimmen
  • sich das pädagogische Fachpersonal bei allen Aktionen als Moderator des Prozesses sieht
  • der Entwicklungsstand des Kindes bei allen zu treffenden Entscheidungen, Beteiligungen und Mitwirkungen berücksichtigt wird
  • das Wohl des Kindes zu jeder Zeit im Vordergrund steht und zu achten ist

„Die besten Entscheidungen für Kinder,
trifft man mit Kindern.“